Saarland steigert Attraktivität des öffentlichen Diensts - Rheinland-Pfalz muss nachlegen
Die saarländische Landesregierung hat am (heutigen) Mittwoch verkündet, dass zum 1. Januar 2028 im Bundesland die pauschale Beihilfe eingeführt wird. „Wir begrüßen dies ausdrücklich. Die Gewerkschaften setzen sich dafür auch in Rheinland-Pfalz ein“, so Susanne Wingertszahn, Vorsitzende DGB Rheinland-Pfalz / Saarland.
Außerdem soll die Kostendämpfungspauschale für Beamt*innen im Saarland um weitere 100 Euro abgesenkt werden. Damit entfällt sie faktisch für Beamt*innen bis zur Besoldungsgruppe A11.
„Die Einführung der pauschalen Beihilfe und die Absenkung der Kostendämpfungspauschale steigern die Attraktivität des öffentlichen Dienstes – was in Anbetracht der Fachkräfteengpässe dringend notwendig ist. Rheinland-Pfalz täte gut daran, es dem Saarland gleichzutun und die Forderungen des DGB endlich umzusetzen“, so Wingertszahn.
Hintergrund:
Sind Beamt*innen gesetzlich krankenversichert, müssen sie derzeit den vollen Beitrag – Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil - selbst zahlen. Die Einführung der pauschalen Beihilfe sorgt dafür, dass das Land als Dienstherrin den Arbeitgeberanteil übernimmt und somit seiner Fürsorgepflicht nachkommt. Die individuelle Beihilfe bleibt weiterhin bestehen.
Die Kostendämpfungspauschale wurde analog zur Praxisgebühr der gesetzlich Versicherten eingeführt. Seit 2012 ist die Praxisgebühr zwar abgeschafft, die Kostendämpfungspauschale für Beamt*innen jedoch besteht weiterhin.