Was ist der Innovationspreis Mitbestimmung?
Der Innovationspreis Mitbestimmung ist eine Auszeichnung des DGB in Rheinland-Pfalz. Betriebs- und Personalräte werden für leuchtende Beispiele der beteiligungsorientierten Mitbestimmung ausgezeichnet. Die Art der Projekte kann sehr unterschiedlich sein. Sie sollen zeigen, wie wertvoll Mitbestimmung durch die Betriebs- und Personalrät*innen ist und wie Kolleg*innen und Kollegen aber auch die Unternehmen davon profitieren.
Wie können die eingereichten Projekte aussehen?
Bei den eingereichten und ausgezeichneten Projekten aus den vergangen Jahren finden sich beispielsweise Innovationen, zukunftsweisende Betriebsvereinbarungen oder Regelungen in den Bereichen Arbeitsplatzgestaltung, Gute Arbeit, betriebsliches Gesundheitsmanagement, Altersversorgung, Qualifinzierung, Standortsicherung und viele Projekte mehr. Wer gerne ein paar Anregungen haben möchte, kann sich gerne die Gewinnerinnen und Gewinner der letzten Jahre anschauen. Neben den jeweiligen Projektbeschreibungen findet sich auch jeweils ein spannendes Video, bei dem die Beteiligten zu Wort kommen und ihre Umsetzungen vorstellen.
Wie häufig wurde der Preis bereits verliehen?
Der Innovationspreis Mitbestimmung wurde seit 2015 fünfmal verliehen. Er wird im Rahmen des Forums für Arbeitnehmer*innenvertretungen der Staatskanlzei vergeben.
Nur mit einer starken Mitbestimmung schaffen und schützen wir gute Arbeit
Wer kann sich bewerben
Bewerben können sich alle Betriebs- und Personalräte, die Mitglied einer DGB Gewerkschaft sind. Wir freuen uns sehr über alle Bewerbungen.
Wie kann ich mich bewerben
Das Portal zur Bewerbung wird bald freigeschaltet
Was benötige ich für die Bewerbung
- Name des Antragsstellers / der Antragsstellerin
- Mail des Antragsstellers / der Antragsstellerin
- Firma/ Unternehmen / Dienststelle
- Anschrift
- Telefonnummer des Antragsstellers / der Antragsstellerin
- Gewerkschaftszugehörigkeit
- Branche
- Anzahl der Mitarbeiter*innen im Betrieb
- Projekttitel
- Projektzeitraum
- Projektinhalt
Die Jury besteht aus 4 Personen, neben einem weiteren gewerkschaftlichen Vertreter oder Vertreterin konnten wir in den vergangenen Jahren stets den Arbeitsminister/ die Arbeitsministerin des Landes Rheinland-Pfalz sowie einen Vertreter/ eine Vertreterin aus gewerkschaftsnahen Institutionen in der Jury begrüßen.