Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro je Stunde. Diesen Schritt hatten Gewerkschaftsvertreter*innen und Arbeitgeber gemeinsam in der Mindestlohnkommission im letzten Sommer festgelegt. Bereits zum 1. Januar 2027 steht der nächste Erhöhungsschritt auf dann 14,60 Euro bevor.
In der Folge erhalten Vollzeitbeschäftigte dadurch im kommenden Jahr 2.280 Euro und 2027 rund 3.700 Euro mehr brutto im Jahr mehr als 2025.
In Rheinland-Pfalz arbeiten etwa 315.000 Beschäftigte zum Mindestlohn, das entspricht 18,1 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse - also fast jede*r Fünfte. Im Gastgewerbe und im Handel ist der Mindestlohn sehr weit verbreitet. In den gesamten Dienstleistungsbranchen beträgt der Anteil in Rheinland-Pfalz 20,1 Prozent.
Jeder Cent mehr Mindestlohn erhöht die Kaufkraft um etwa 20 Millionen Euro. Über einen Zeitraum von zwei Jahren führen die Beschlüsse der Kommission bundesweit zu einem gesamtwirtschaftlichen Lohnzuwachs für Mindestlohnbeschäftigte von rund 5,7 Milliarden Euro. Damit stärkt der Mindestlohn die Binnennachfrage und wirkt gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten und bei außenwirtschaftlichen Herausforderungen als wichtige wirtschaftliche Stütze.
Der neue Mindestlohn gilt uneingeschränkt für alle Arbeitgeber und Beschäftigte. Stundenlöhne unter 13,90 Euro sind gesetzeswidrig und strafbar. Betroffene, die den Mindestlohn unrechtmäßig nicht erhalten, sollten ihre Arbeitgeber zunächst darauf hinweisen und sich gegebenenfalls an ihre Gewerkschaften, Betriebsräte oder die zuständigen Zollämter wenden. Zudem haben Betroffene die Möglichkeit, sich unter der Mindestlohn-Hotline des BMAS zu informieren.
„Klar ist: Der Mindestlohn bleibt eine zweitbeste Lösung. Gute Löhne und dauerhaft attraktive Arbeitsbedingungen entstehen vor allem durch Tarifverträge. Deshalb braucht es politische Maßnahmen, die die Tarifbindung stärken und die Verbreitung guter, tariflich gesicherter Beschäftigungsverhältnisse fördern“, so Susanne Wingertszahn, Vorsitzende des DGB Rheinland-Pfalz / Saarland.
Hintergrund
Laut Mindestlohngesetz beschließt die zu gleichen Teilen aus Arbeitgebern und Gewerkschaften besetzte Mindestlohnkommission alle zwei Jahre über die weitere Entwicklung des Mindestlohns. In ihrem letzten Beschluss im Juni 2025 hatte die Kommission erstmals auch das 60-Prozent-Kriterium des Medianstundenlohns von Vollzeitbeschäftigten zur Bewertung der Angemessenheit herangezogen. Für die Anwendung dieses zentralen Kriteriums hatten sich die Gewerkschaften eingesetzt. Die 60-Prozent-Marke gilt international als Richtwert für einen armutsfesten Mindestlohn. Mit den zuletzt beschlossenen Erhöhungen nähert sich der Mindestlohn dieser Schwelle.