„Die jetzt aufgedeckten Fälle sind keine Einzelfälle, insbesondere beim Glasfaser-Ausbau.“, so Rüdiger Stein, Regionsgeschäftsführer der DGB-Region Pfalz. „Auch kein Einzelfall ist, dass die Arbeiterinnen und Arbeiter im System aus Sub- und Sub-Subunternehmern oft das Nachsehen haben und häufig unter falschen Versprechungen, zum Beispiel über Sozial- und Krankenversicherung, hergelockt werden. Sie haben oft gar keine Ahnung, dass sie hier in Deutschland dann illegal beschäftigt sind.“ betont Stein.
Im Glasfaser-Ausbau sei aktuell viel zu holen, spätestens seit Mitte 2022 die „Gigabitstrategie“ der Bundesregierung vorgestellt wurde, meint der Regionsgeschäftsführer. „Laut dieser Strategie soll die Hälfte aller Haushalte in Deutschland bis 2025 über einen Glasfaseranschluss verfügen. Zudem wird der Ausbau von Bund & Land gefördert. Da ist es für viele Firmen attraktiv, jetzt einzusteigen – auch wenn sie bisher vielleicht gar nichts mit der Bauwirtschaft zu tun hatten.“, so Stein.
Hoher Wettbewerbsdruck, hohes Tempo, viele Fördermittel, ein teilweise undurchsichtiges Netz aus Nach- und Subunternehmen, all das sind laut DGB-Region Pfalz Faktoren, die die Ausbeutung von Arbeiter*innen und auch illegale Beschäftigungsverhältnisse begünstigen würden.
Die Fälle in denen Arbeiter*innen ihren Lohn nur teilweise oder gar nicht erhalten haben, in denen sie über Hunger, schlechte Unterkünfte und 16-Stunden-Tage klagen häufen sich und sind aus Sicht der DGB-Region Pfalz nicht akzeptabel. „Alle wollen einen schnellen Ausbau, und die beteiligten Akteure wollen alle daran verdienen – aber wer zahlt den Preis?“ fragt daher auch der Regionsgeschäftsführer und stellt fest: „Aktuell sieht es leider so aus, dass der Glasfaserausbau auf dem Rücken der Arbeiter*innen stattfindet. Reine Appelle an die Unternehmen, sich ihre Subunternehmer hier genauer anzuschauen, reichen da nicht aus.“
„Natürlich sind wir froh, dass der Zoll diese Fälle aufdeckt und hier seiner Kontrollaufgabe nachkommt. Die Lösung für das Problem muss aber die Politik liefern, zumal die strafrechtliche Verfolgung der Firmen, also der Arbeitgeber, sich häufig schwierig gestaltet, wenn diese zum Beispiel ihren Firmensitz im Ausland haben.“ meint Rüdiger Stein und schlägt vor: „Ein Instrument wäre zum Beispiel eine Verordnung, die besagt, dass Aufträge an General- und Subunternehmen nur dann vergeben werden dürfen, wenn diese bei der Sozialkasse der Bauwirtschaft, SOKA-Bau, registriert sind. Und auch darüber, ob und wie man die Anschlussanbieter ebenfalls in die Pflicht nehmen kann, sollte man nachdenken.“