Erntehelfer*innen in Rheinland-Pfalz: Unter welchen Bedingungen sie arbeiten und warum der Mindestlohn gelten muss

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Ordnungsnummer PM 023

Wenn die Konsumenten sich über leckeren Spargel oder Erdbeeren aus der Region freuen, richtet sich der Blick auch immer wieder auf die Bedingungen, unter denen Menschen die Produkte ernten. Der DGB Rheinland-Pfalz / Saarland gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen rund ums Thema Ernetehelfer*innen. 

Wie viele Erntehelfer*innen sind in Rheinland-Pfalz jährlich im Einsatz?

Erntehelfer*innen werden meist nur kurzfristig beschäftigt, haben also sehr kurze Arbeitsverträge. Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit waren im letzten Jahr fast 19.000 Menschen in der Land- und Forstwirtschaft in Rheinland-Pfalz kürzer als sechs Monate beschäftigt - bei insgesamt knapp 22.000 Beschäftigten in dieser Branche insgesamt. Dieser Anteil an kurzen Beschäftigungsverhältnissen ist ungewöhnlich hoch. Der weit überwiegende Teil dieser 19.000 Menschen sind Erntehelfer*innen.

Aus welchen Ländern stammen die Erntehelfer*innen?

Die Erntehelfer*innen kommen hauptsächlich aus Rumänien. Kleine Gruppen aus Bulgarien, vereinzelt sind auch Erntehelfer*innen aus den ehemaligen Sowjetrepubliken anzutreffen. Auch gibt es sehr kleine polnische Gruppen.

Warum sollte es für Erntehelfer*innen keine Ausnahmen vom Mindestlohn geben?

Der gesetzliche Mindestlohn soll vor Ausbeutung und Dumpinglöhnen schützen und einen Mindestschutz der Beschäftigten gewährleisten. Er ist die absolute Untergrenze für die Bezahlung von Arbeit in Deutschland. Er regelt das Mindestmaß an Lohn, Würde und Anstand für Arbeit hier in Deutschland - egal, welchen Pass die Beschäftigten haben.

Werden dann nicht die Produkte teurer?

Welcher Preis für Produkte aufgerufen wird, entscheiden nicht allein die Löhne. Betriebsmittel wie Maschinen und Werkzeuge, der Vertrieb und natürlich der Profit von Landwirten und Handel beeinflussen den Preis genauso. Da gibt es auch Spielräume bei der Preisgestaltung.

Wie sind die Bedingungen für Erntehelfer*innen?

Die Erntehelfer*innen, die aus dem Ausland einreisen, sind in dieser Form der Beschäftigung extrem von den Landwirten abhängig. Sie wohnen in Containern auf dem Gelände des Arbeitgebers. Sie sind quasi von der Außenwelt abgeschottet. Weil sie nicht Deutsch sprechen, können sie nicht selbstständig auf öffentliche Strukturen wie Polizei oder ärztliche Versorgung zugreifen, falls sie diese benötigen.

Sofern sie überhaupt Arbeitsverträge bekommen, werden diese in der Regel für Zollkontrollen im Büro des Landwirts aufbewahrt. Wenn Erntehelfer*innen Probleme machen – zum Beispiel nach dem Arbeitsvertrag fragen, nach der Vergütung, nach Lohnabrechnungen – werden sie oft einfach nach Hause geschickt.

 

Was sind bekannte Maschen, Abzocktricks, denen Erntehelfer*innen ausgesetzt sind?

  • Die Erntehelfer*innen werden nicht krankenversichert, obwohl es im Arbeitsvertrag steht.
  • Die Miete beträgt laut Arbeitsvertrag beispielsweise 4 Euro pro Tag. Zusätzlich müssen aber 5 Euro pro Tag bar auf die Hand des Landwirts bezahlt werden.
  • Es wird Werbung im Internet geschaltet, in der den Erntehelfer*innen mehr Geld versprochen wird, zum Beispiel: „Du kannst zwischen Bezahlung pro Stunde oder Bezahlung auf Akkord wählen.“ Es wird behauptet, dass man - wenn man sich für Akkordarbeit entscheidet - mehr verdienen würde. Später ist dann davon keine Rede mehr.
  • Überstunden werden nicht bezahlt.
  • Oft wissen die Erntehelfer nicht, für wen genau sie arbeiten.
  • Entgeltfortzahlung im Krankenfall wird nicht geleistet.
  • Urlaub wird nicht bezahlt.
  • Es kommt zu Abzügen oder Strafen wegen Krankheitsausfall in unterschiedlicher Höhe.
  • Abzüge für Arbeitsmaterialien wie Messer, Regenschutz, Gummibänder.
  • Bei ernsthafter Erkrankung oder Arbeitsunfall wird die Rückreise in die Heimat sofort organisiert.
  • Der Lohn wird in der Regel bis zur Abreise vom Arbeitgeber zurückbehalten. Kleine Summen in unterschiedlicher Höhe werden für Lebensmittel ausgezahlt.

 

An wen können sich Erntehelfer*innen wenden und wie helfen die Gewerkschaften?

An Beratungsstellen im jeweiligen Bundesland. In Rheinland-Pfalz ist das der Europäische Verein für Wanderarbeiterfragen des Projekts Faire Mobilität. Ansonsten bundesweit auch an Faire Mobilität Bund. Arbeit und Leben berät auch EU-Migrant*innen.

Die IG BAU bietet als zuständige Gewerkschaft eine speziell für Saisonarbeiter*innen entwickelte Jahresmitgliedschaft an. Dadurch können die Erntehelfer*innen bei Lohnstreitigkeiten mit dem Landwirt Rechtschutz bekommen.

 

Können Konsumenten auf etwas beim Kauf achten, wenn sie gute Bedingungen unterstützen wollen?

Die Kunden können meistens nicht erkennen, von welchem Hof die Produktion stammt. Die Landwirte schließen sich zusammen und vermarkten unter einem gemeinsamen Namen. Die Konsumenten sollten eher die Diskussionen um den Mindestlohn in der Landwirtschaft verfolgen oder sich über die schlechten Arbeitsbedingungen informieren und dies in ihrer Gemeinde thematisieren. Insbesondere dann, wenn die Gegend landwirtschaftlich geprägt ist.

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