„Dranbleiben lohnt sich“ – DGB-Gewerkschaften erzielen weitere Verhandlungserfolge: KDP sinkt und pauschale Beihilfe wird eingeführt.
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften im Saarland begrüßen die angekündigte weitere Senkung der Kostendämpfungspauschale (KDP) sowie die Einführung der pauschalen Beihilfe nach dem sogenannten „Hamburger Modell“. Beide Themen haben die DGB-Gewerkschaften in den vergangenen Jahren immer wieder gegenüber der Landesregierung auf die Tagesordnung gesetzt und konkrete Verbesserungen eingefordert. Nach den jüngsten Fortschritten bei der amtsangemessenen Alimentation können damit weitere wichtige Verhandlungserfolge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst erzielt werden.
Für den DGB ist die Entscheidung ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur vollständigen Abschaffung der Kostendämpfungspauschale. Seit ihrer Einführung im Jahr 2011 haben der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften immer wieder auf die zusätzliche finanzielle Belastung für die Beschäftigten hingewiesen und Entlastungen gefordert.
Gleichzeitig greift die Landesregierung mit der angekündigten Einführung der pauschalen Beihilfe eine weitere zentrale Forderung der DGB-Gewerkschaften auf, die bestehende Benachteiligung freiwillig gesetzlich versicherter Beamtinnen und Beamter zu beenden.
Für den DGB sind diese Maßnahmen ein wichtiger Beitrag zu einem attraktiven und leistungsfähigen öffentlichen Dienst. Gerade angesichts steigender Belastungen braucht es gute Bedingungen für diejenigen, die täglich Verantwortung übernehmen – ob bei der Polizei, der Feuerwehr, bei den Lehrerinnen und Lehrern oder in den Verwaltungen.
Timo Ahr, DGB-Chef im Saarland, erklärt dazu:
„Der gemeinsame Einsatz unserer DGB-Gewerkschaften hat sich ausgezahlt! Wir haben bei der Kostendämpfungspauschale auch seit der letzten Reduzierung nicht lockergelassen und seit Jahren mit Nachdruck die Einführung der pauschalen Beihilfe gefordert. Jetzt kommt beides. Bei der KDP lassen wir damit weiter kräftig die Luft raus: Für die Besoldungsgruppen bis A 11 wird sie vollständig abgeschafft, für die übrigen deutlich reduziert. Gleichzeitig wird mit der pauschalen Beihilfe eine Gerechtigkeitslücke geschlossen, auf die wir immer wieder hingewiesen haben. Wer sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, darf dadurch finanziell nicht benachteiligt werden. Das sind spürbare Verbesserungen für viele Kolleginnen und Kollegen und ein gemeinsamer Erfolg unserer DGB-Gewerkschaften und Personalräte. Es zeigt: Dranbleiben lohnt sich!“
Max Hewer, Landesvorsitzender der GEW Saarland dazu:
„Die angekündigten Maßnahmen sind eine deutliche Entlastung der Kolleginnen und Kollegen und zugleich Ergebnis beharrlichen gewerkschaftlichen Wirkens. Mit der Einführung der pauschalen Beihilfe wird zudem eine klaffende Gerechtigkeitslücke geschlossen!“
Christian Umlauf, Bezirksgeschäftsführer ver.di Region Saar-Trier erklärt:
„Die weitere Absenkung der Kostendämpfungspauschale ist eine spürbare Entlastung für viele Beamtinnen und Beamte. Mit der Einführung der pauschalen Beihilfe wird zudem ein wichtiger Beitrag zu mehr Gerechtigkeit geleistet, weil die Benachteiligung freiwillig gesetzlich Versicherter endlich angegangen wird. Das zeigt: Gewerkschaftlicher Druck und ein langer Atem zahlen sich aus.“
Andreas Rinnert, Landesvorsitzender der GdP Saarland:
„Beharrlichkeit und Geschlossenheit zahlen sich aus: Mit der erneuten Reduzierung der Kostendämpfungspauschale ist diese Belastung für den Großteil der saarländischen Polizei abgeschafft! Für unsere Polizistinnen und Polizisten mehr als verdient und ein starkes Signal an den Nachwuchs. An diesen Erfolg werden wir anknüpfen, um in Zukunft auch die komplette Abschaffung zu erreichen!“
Thomas Kreten, stellv. Regionalleiter der IGBAU:
Gewerkschaftliche Mitgliedschaft zeigt wieder einmal Erfolg. Mit der Senkung der Kostendämpfungspauschale und mit Einführung der pauschalen Beihilfe werden unsere Mitglieder entlastet bzw. finanziell bessergestellt. Die ÖD-Gewerkschaften im DGB werden sich auch weiterhin für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder einsetzen.
Hintergrund:
Kostendämpfungspauschale
Die Kostendämpfungspauschale wurde 2011 im Zuge der damaligen Haushaltsnotlage im Saarland eingeführt. Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger müssen seitdem eine nach Besoldungsgruppen gestaffelte jährliche Eigenbeteiligung leisten.
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern seit Jahren eine Entlastung der Betroffenen und perspektivisch die vollständige Abschaffung der KDP. Zum 1. Januar 2026 wurde die Pauschale in einem ersten Schritt um 50 Euro reduziert. Zum 1. Januar 2027 folgt nun eine weitere Senkung um 100 Euro. Dadurch entfällt die KDP für die Besoldungsgruppen bis einschließlich A 11 vollständig. Für die Besoldungsgruppen A 12 bis B 1 verbleibt eine jährliche Pauschale von 150 Euro; auch die darüberliegenden Besoldungsgruppen werden entsprechend um 100 Euro entlastet.
Pauschale Beihilfe
Die pauschale Beihilfe soll im Saarland zum 1. Januar 2028 eingeführt werden. Sie stellt eine Alternative zur bisherigen individuellen Beihilfe dar.
Bislang müssen Beamtinnen und Beamte im Saarland, die sich freiwillig gesetzlich krankenversichern, grundsätzlich den gesamten Krankenversicherungsbeitrag selbst finanzieren. Während bei Tarifbeschäftigten der Arbeitgeber einen Anteil an den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt, tragen freiwillig gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte bislang sowohl den Arbeitnehmer- als auch den entsprechenden Arbeitgeberanteil selbst.
Mit der pauschalen Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr künftig mit einem monatlichen Zuschuss. Beihilfeberechtigte können sich damit zwischen der bisherigen individuellen Beihilfe und der pauschalen Beihilfe entscheiden.
Das Saarland folgt damit anderen Bundesländern, die eine pauschale Beihilfe bereits eingeführt haben.