Mit ihrem Vorstoß wollen die Bundesländer die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit von Betriebsräten auf die Höhe der Zeit bringen. Dies ist ein entscheidender Schritt für die Modernisierung unseres Landes.
Die betrieblichen Akteure stehen heute vor grundlegend neuen Herausforderungen und einem hohen Veränderungsdruck. Insbesondere Künstliche Intelligenz oder der klimagerechte Umbau der Wirtschaft verlangen einen erweiterten Mitbestimmungsmodus. Es braucht mehr gemeinsames Handeln, um Innovationen schnell und nachhaltig mit Guter Arbeit zu verbinden und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu gestalten.
Eine zeitgemäße Ausgestaltung der Mitbestimmungsrechte ist ein zentraler Hebel für das notwendige Vertrauen im Wandel, die Stärkung der Demokratie und auch für die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe.
Wir erwarten deshalb, dass die neue Bundesregierung die Initiative der Länder aufgreift und ihre Ankündigung im Koalitionsvertrag, die Mitbestimmung weiterzuentwickeln, zügig umsetzt.
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften werden den weiteren Umsetzungsprozess konstruktiv begleiten. Entscheidend ist, dass konkrete Reformmaßnahmen herauskommen und die Erwartungen der Kolleg*innen, die sich vor Ort für Beschäftigte und die Zukunft der Arbeitsplätze einsetzen, nicht enttäuscht werden.