Etwa 300.000 Beschäftigte in Rheinland-Pfalz erhalten einen Niedriglohn und profitieren vom höheren Mindestlohn. Die Sozialpartner in der Mindestlohnkommission haben eine Erhöhung in zwei Stufen vereinbart: Zum 01.01.2026 um 1,08 Euro auf 13,90 Euro und ab 01.01.2027 dann 70 Cent mehr, also 14,60 Euro.
„Es wurde eine konstruktive Lösung gefunden. 2026 haben Vollzeitbeschäftigte, die den Mindestlohn erhalten, 190 Euro brutto mehr in der Tasche, ab 2027 310 Euro. Dieses Geld wird in den Konsum fließen und damit die Konjunktur beleben“, kommentiert Susanne Wingertszahn, Vorsitzende des DGB Rheinland-Pfalz / Saarland.
In Rheinland-Pfalz sind das Gastgewerbe, das Grundstücks- und Wohnungswesen (zum Beispiel Hausmeistertätigkeiten) und die Land- und Forstwirtschaft die Branchen, in denen viele Beschäftigte nur Niedriglohn bekommen. Dort profitieren die Beschäftigten besonders vom höheren Mindestlohn.
„Die Gewerkschaften begrüßen die Erhöhung des Mindestlohns. Aber es muss auch klar sein: Der Mindestlohn bleibt die unterste Haltelinie. Gute Arbeit mit guten Löhnen erreichen wir über Tarifbindung. Die Wahrscheinlichkeit, im Niedriglohnbereich zu arbeiten, ist mit Tarifvertrag viermal geringer als ohne Tarifvertrag“, so Wingertszahn.