Deutscher Gewerkschaftsbund

Minijobs in Rheinland-Pfalz und dem Saarland

Die geringfügig entlohnte Beschäftigung (520-Euro-Minijob) ist eine umstrittene Form der Beschäftigung. Hier herrscht oft ein großes Missverständnis: Der Minijob genießt bei Steuer und Sozialversicherung eine Sonderstellung – ist aber ansonsten ein ganz normales Arbeitsverhältnis, für das unter anderem der Mindestlohn, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, der gesetzliche Urlaubsanspruch und die gesetzlichen Kündigungsfristen verbindlich gelten. Viel zu oft bleiben den Beschäftigten diese und andere Ansprüche aber versagt.

Es gibt aber noch weitere Haken bei den Minijobs. Die Sonderstellung in der Sozialversicherung führt dazu, dass keine Ansprüche an die Arbeitslosenversicherung entstehen und – wenn überhaupt – nur minimale Rentenansprüche erarbeitet werden. Außerdem sind Minijobs keine „Brücke in die Vollzeitbeschäftigung“, wie immer wieder behauptet wird. Vielmehr verhindern Minijobs sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Bundesweit waren es rund 500.000 in den Jahren 2000 bis 2019.

Deutschland zählt gut 7,3 Millionen Beschäftigte, die einen Minijob auf 520-Euro-Basis haben. Für etwas mehr als 3 Millionen Personen ist diese Tätigkeit ein Nebenjob. Etwa 4,16 Millionen Beschäftigte – mehr als jede*r zehnte Beschäftigte – üben ausschließlich einen Minijob aus.

Die aktuelle Regierungskoalition hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass sich die Einkommensgrenze für die geringfügig entlohnte Beschäftigung künftig an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum jeweiligen Mindestlohn orientieren soll. Bei Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 Euro pro Stunde im Oktober 2022 ergab sich somit eine Obergrenze von 520 Euro pro Monat.

Der DGB lehnt eine Erhöhung der Verdienstgrenze bei den Minijobs ab und fordert eine generelle Reform dieser Beschäftigungsform.

Eine Reform ist gerade für uns in Rheinland-Pfalz und dem Saarland besonders wichtig, denn hier bei uns ist der bundesweite Hotspot der Minijobs. Und diese bringen – wie andere Fehlentwicklungen auch – große Nachteile für die betroffenen Menschen, für den Arbeitsmarkt sowie für die wirtschaftliche Entwicklung in den einzelnen Regionen wie im gesamten Land mit sich.

Denn ein Minijob ist prekäre Beschäftigung!

DGB stellt Mi­ni­job-Dos­sier vor: Was Bun­d, Land und Be­trie­be ge­gen das sü­ße Gift der Mi­ni­jobs tun kön­nen
Reinigungskraft
DGB/kzenon/123RF.com
Rheinland-Pfalz, das ist eine der vielen Erkenntnisse, die aus dem am (heutigen) Mittwoch auf einer Pressekonferenz des DGB Rheinland-Pfalz / Saarland vorgestellten Minijob-Dossier hervorgehen, ist der bundesweite Hotspot der geringfügigen Beschäftigung.
Zur Pressemeldung

Dos­sier Mi­ni­jobs
Dossier Minijobs
DGB RLP/SL
Die geringfügig entlohnte Beschäftigung (520-Euro-Minijob) ist eine umstrittene Form der Beschäftigung. Hier herrscht oft ein großes Missverständnis: Der Minijob genießt bei Steuer und Sozialversicherung eine Sonderstellung – ist aber ansonsten ein ganz normales Arbeitsverhältnis, für das unter anderem der Mindestlohn, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, der gesetzliche Urlaubsanspruch und die gesetzlichen Kündigungsfristen verbindlich gelten. Viel zu oft bleiben den Beschäftigten diese und andere Ansprüche aber versagt.
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